Aufgaben der Psychotherapeutenkammer Berlin
- Sicherstellung der Qualifikation von PP und KJP und Förderung der Qualität bei der Berufsausübung
- Berufsaufsicht
- Information
- Kooperation mit anderen Heilberufen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
- Schiedsstelle bei Streitigkeiten
Der Psychotherapeutenkammer Berlin gehören als Heilberufekammer und Körperschaft öffentlichen Rechts zurzeit 3.300 approbierte Psychologische Psychotherapeut/-innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-innen (KJP) an. Diese üben im Land Berlin ihren Beruf aus oder haben dort ihren Wohnsitz. Darüber hinaus haben ca. 100 Psychotherapeut/-innen in Ausbildung einen Gaststatus bei der Psychotherapeutenkammer.
Die Kammer und ihre rund 15 Beschäftigten nehmen die beruflichen und berufspolitischen Belange der Psychologischen Psychotherapeut/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-innen wahr und vertreten deren Interessen in Politik und Gesellschaft.
Sicherstellung der Qualifikation von PP und KJP und Förderung der Qualität bei der Berufsausübung
Sie ist um Erhaltung und Entwicklung des hohen Qualifikationsniveaus der Berufsausübung bemüht. Sie fördert die Psychotherapieentwicklung, Forschung, Qualifikationssicherungsmaßnahmen und Kooperation mit anderen Heilberufen. Sie setzt sich für berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Zusatzqualifikationen ein.
Berufsaufsicht
Ihr obliegt die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Kammerangehörigen (Berufsordnung).
Information
Patientinnen und Patienten mit psychischen Problemen oder Ratsuchende erhalten Auskunft über wohnortnahe PP und KJP, deren Tätigkeitsprofile, Informationen über Therapieverfahren, Finanzierung u. a. m. Darüber hinaus informiert die Kammer in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit über aktuelle berufspolitische Entwicklungen.
Kooperation mit anderen Heilberufen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Schiedsstelle bei Streitigkeiten
Die Kammer hat die Aufgabe, Streitigkeiten zu schlichten, die sich aus dem Berufsverhältnis zwischen Kammermitgliedern und ggf. Dritten ergeben. Als Anlaufstelle gibt es u. a. die Ombudsstelle.